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Mehrsprachigkeit im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Für die schulische Integration von Schülerinnen und Schülern mit vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt geistige Entwicklung wird im Menüpunkt Integration bei Förderbedarf das Vorgehen als verbindliche Arbeitsgrundlage dargestellt.

Hinweise für die Beratung

Im Rahmen der Beratung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind die Schaffung einer vertrauensvollen Kooperation und die Erarbeitung gemeinsamer Ziele mit allen Beteiligten grundlegend - insbesondere dann, wenn Eltern das deutsche Bildungssystem nur unzureichend bekannt oder verständlich ist. Deshalb ist es wichtig, die Eltern über das sächsische Schulsystem, Möglichkeiten der Förderung sowie den Ablauf der Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf aufzuklären. Da Begriffe wie »Behinderung«, »Förderschule« oder »Diagnostik« aufgrund soziobiografischer Hintergründe bei den Eltern u. U. Ängste und Unsicherheiten auslösen und in Extremfällen zu einer Verweigerung der Kommunikation und Kooperation führen können, müssen diese Begriffe eingeordnet und verständlich erklärt werden.

Dafür stehen verschiedene Informationsmaterialien zur Verfügung.

Für den Ablauf des Beratungsprozesses kann folgendes Vorgehen empfohlen werden:

1. Erstgespräch mit den Eltern, sofern möglich in Anwesenheit eines Sprachmittlers

Im Fokus stehen hier anamnestische Fragen an die Eltern zum Familienalltag, zur bisherigen Schulbiografie und die Einschätzung der Alltagskompetenzen sowie Meilensteine der Entwicklung (auch sprachliche Entwicklung in der Herkunftssprache, Formen der Unterstützten Kommunikation, Wechsel zwischen unterschiedlichen Sprachen). Dabei haben sich sowohl für die Übersetzung der Fragen in die jeweilige Herkunftssprache als auch bei vorhandenen Deutschkenntnissen die Formulierung in Einfacher Sprache als unterstützend erwiesen.

Zur Vorbereitung eines anamnestischen Gesprächs mit den Eltern steht ein Elternfragebogen in Einfacher Sprache im Kontext Mehrsprachigkeit zur Verfügung. Dieser kann durch einen Sprachmittler übersetzt werden.

Material noch in Erarbeitung

2. Prüfung ggf. vorliegender medizinischer Diagnosen aus dem Herkunftsland

Die Übersetzung ggf. vorliegender relevanter medizinischer Diagnosen aus dem Herkunftsland liegt in Verantwortung der Eltern. Sofern aus diesen keine eindeutigen Ergebnisse ablesbar sind, sollte eine klinische Diagnose im Sinne einer »geistigen Behinderung« oder »komplexen Behinderung« veranlasst werden.

3. Beobachtungen des Kindes oder Jugendlichen im (vor-)schulischen Kontext

Die gewonnenen Beobachtungsergebnisse sollten stets berücksichtigen, dass das Kind oder die Schülerin/der Schüler unter Umständen keine (vor-)schulischen Erfahrungen aus dem Herkunftsland mitbringt. Lernrückstände, fehlende (vor-)schulische Kompetenzen (bspw. Lesen, Schreiben, Mengenerfassung, Umweltwissen) und fehlende institutionelle Erfahrungen dürfen nicht vorschnell als unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten interpretiert werden.

Sofern vor oder während des Beratungsprozesses die Notwendigkeit der Überprüfung des aktuellen Entwicklungsstands bzw. der kognitiven Leistungsfähigkeit entsteht (im Rahmen der Abgrenzung zu anderen Förderschwerpunkten, insbesondere zum Förderschwerpunkt Lernen), kann eine schulpsychologische Beratung in Anspruch genommen werden.

Zur Systematisierung und Planung des Beratungsprozesses stehen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Vorabfragebögen zur Verfügung, die sowohl der derzeit besuchten Kindertageseinrichtung als auch der Schule im Vorfeld übermittelt werden können.

Hinweise für die Diagnostik

Im Rahmen der sonderpädagogischen Diagnostik im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist besonders darauf zu achten, Fehlinterpretationen zu vermeiden, die aufgrund bestehender Sprachbarrieren, bisher fehlender Zugänge zu Bildung sowie daraus resultierenden temporären Lernrückständen resultieren können.

Insbesondere die Abgrenzung zum Förderschwerpunkt Lernen unter Beachtung der Indikatoren für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bilden hier eine fachliche Grundlage. Zudem kann für den diagnostischen Prozess die Organisationsform einer probeweisen Unterrichtung als gewinnbringend angesehen werden, um im Rahmen einer prozessbegleitenden Diagnostik Lern- und Entwicklungsschritte fortlaufend dokumentieren und analysieren zu können. 

Für eine fachgerechte sonderpädagogische Diagnostik im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Kontext Mehrsprachigkeit stehen derzeit nur wenige differenzialdiagnostische Instrumente zur Verfügung. Daher ist ein mehrdimensionaler Ansatz unabdingbar, welcher neben dem Ergebnis einer Intelligenzdiagnostik insbesondere folgende Leitfragen fokussiert:

Welche Beeinträchtigungen bestehen im Bereich Kommunikation und Sprache?

Welche weiteren Entwicklungsbereiche sind umfänglich beeinträchtigt?

Ausgehend von diesen Leitfragen empfiehlt sich im diagnostischen Vorgehen die folgende inhaltliche Schwerpunktsetzung:

  • Erhebung allgemeiner anamnestischer Daten mit Fokus auf die Sprachbiografie des Kindes oder Jugendlichen, bspw.
  • Sprachlernbeginn und Erreichen sprachlicher Meilensteine
  • einschneidende Erlebnisse (bspw. Flucht, Krankheit, Schulwechsel)
  • Sprachlernumwelt (Wer spricht wann/wo/wie mit dem Kind?)
  • Erhebung aktueller Sprachlernbedingungen des Kindes oder Jugendlichen
  • Interaktionsrahmen und Inputqualität: Größe der Lerngruppe, Lärmpegel im Lernumfeld, eingeräumte Zeitfenster, didaktisch-methodische Gestaltung von Sprachsituationen (bspw. Einsatz von Realia, Arbeit mit Symbolen, responsiver Input wie Modellieren, Warten), Einsatz von UK
  • Erfassung der kommunikativen und sprachlichen Fähigkeiten
  • aktueller Sprachstand im Deutschen (Verstehen vs. Produktion; bekannte Kernwörter/Routinen)
  • Analyse kommunikativer Fähigkeiten
  • ggf. Analyse sprachlicher Fähigkeiten in anderen Sprachen
  • ggf. Zusammenhang zwischen gutachterlich bestätigten Autismus und Kommunikations- und Sprachverhalten
  • Analyse weiterer sprachrelevanter Entwicklungsbereiche
  • Wahrnehmungs- und Verarbeitungsfähigkeiten
  • Denken und Gedächtnis
  • Exekutivfunktionen (bspw. Aufmerksamkeit)
  • Sozialverhalten und Emotionen

Die Planung und Durchführung der sonderpädagogischen Diagnostik im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Kontext von Mehrsprachigkeit erfolgt auf der Grundlage individualdiagnostischer Fragestellungen und Hypothesen. Hierfür werden in einer Übersicht Formulierungsbeispiele bereitgestellt. Die aufgeführten Fragestellungen und Hypothesen sind schwerpunktmäßig auf die Diagnostik im Kontext lebensweltlicher Mehrsprachigkeit ausgerichtet. Darüber hinaus können die beispielhaften Fragestellungen und Hypothesen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder ggf. anderer Förderschwerpunkte genutzt werden. Sie dienen als Orientierung und müssen für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler angepasst werden.

Für die Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, ist der Einsatz eines nonverbalen Verfahrens zur Messung der kognitiven Fähigkeiten verbindlich (bspw. SON-R 2 - 8 oder SON-R 6 - 40). Ergänzend kann auch die sprachfreie Skala der KABC-II genutzt werden. Grundlegend ist darauf hinzuweisen, dass

  • Testverfahren grundsätzlich erst 6 Monate nach Ankunft (Berücksichtigung von Fluchterfahrungen sowie Vorerfahrungen des Kindes mit Aufgabenformaten und Testverfahren) durchzuführen sind.
  • die Durchführung dieser Testverfahren u. a. der Beobachtung von Lern- und Arbeitsverhalten dienen.
  • die Ergebnisse immer im Kontext von Biografie, Art und Dauer der Schulbildung sowie aktueller Situation »vorsichtig« interpretiert werden müssen.
  • ein zweiter Intelligenztest nicht zwingend notwendig ist, sofern ggf. weitere Testergebnisse (bspw. durch Schulpsychologie; Ergebnisse vorangegangener Feststellungsverfahren) vorliegen.

Für Schülerinnen und Schüler, die auf Unterstützte Kommunikation angewiesen sind, wird empfohlen, sich bei der Auswahl geeigneter Methoden und Instrumente durch eine Fachberaterin oder einen Fachberater Unterstützte Kommunikation beraten zu lassen (Übersicht Fachberater).

Um einen ganzheitlichen Blick auf die Schülerin bzw. den Schüler zu erhalten, wird der Einsatz folgender diagnostischer Methoden und Instrumente empfohlen:

Anamnestisches/diagnostisches Gespräch; Elternfragebogen

Weitere ausgewählte Fragebögen zur Erhebung von Sprachentwicklungsbiografien stellt folgendes Material zur Verfügung:

 
  • mit den Bezugspersonen der besuchten Einrichtung vor Beginn der Schulpflicht bzw. den Lehrkräften im schulischen Bereich (ggf. unter Hinzuziehung der Niveaubeschreibungen)

Dokumentenanalyse

  • Analyse der Dokumentation der Vorsorgeuntersuchungen
  • bereits vorliegende Befunde/Berichte

Beobachtungen

  • Alltags- und Handlungsbeobachtungen in (vor-)schulischen Situationen
  • strukturierte Beobachtungen in kognitiven Anforderungs- und Spielsituationen

Standardisierte Testverfahren

Der Einsatz von normierten Testverfahren kann nicht unreflektiert im Kontext von Mehrsprachigkeit angewandt werden. Sie können jedoch bei genauer Kenntnis zur mehrsprachigen Entwicklung und unter Beachtung der Passung der bereitgestellten Normwerte für die Einordnung der Fähigkeiten eines Kindes bzw. Jugendlichen mit seiner speziellen Entwicklungsbiografie eine orientierende Funktion geben.

  • Verfahren im Bereich der (vor-) schulischen Leistungen und allgemeine Entwicklung: IDS 2, BUEVA-III, BUEGA-
  • Verfahren im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung und der adaptiven Kompetenzen: Vineland-III, Untertest zur emotionalen und sozialen Entwicklung aus der IDS 2

Lernstandsanalysen

  • Einschätzung von Basiskompetenzen in verschiedenen Entwicklungsbereichen (auditive und visuelle Wahrnehmung, kognitive und motorische Fähigkeiten, sprachliches Vermögen): IDS 2, Schnell-Diagnosetests: Basiskompetenzen 1. und 2. Klasse  [Link] (in Abgrenzung zum Förderschwerpunkt Lernen)
  • Lernvoraussetzungen für den Erwerb grundlegender Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch (Lesen/Rechtschreibung) und Mathematik:  ILeA – Individuelle Lernstandsanalysen (BB)

Weitere Verfahren zur Überprüfung sprachlicher Fähigkeiten in unterschiedlichen Herkunftssprachen bietet in Anlehnung an Groba (2018, S. 177) das folgende Unterstützungsmaterial.

Sprachverständnisdiagnostik im Deutschen

Hinweise für die Förderung

Im Rahmen der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Kontext von Mehrsprachigkeit stehen zunächst die sprachliche Handlungsfähigkeit, die soziale Integration und die Ausstattung mit allen zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln und Unterstützungsmöglichkeiten im Vordergrund. Grundlage dafür bildet

  • die Zusammenführung von Fach- und Sprachlernen,
  • die Schaffung konsequent transparenter Sprachanforderungen sowie
  • die systematische Nutzung von Mehrsprachigkeit als Ressource.

Jungmann und Thümmel (2022) sprechen in diesem Kontext von sprachsensiblem Unterricht, bei dem die Sprachbildung durchgängig in allen Lernbereichen Beachtung findet und dabei auf einem erweiterten Verständnis von Handeln mit Sprache in einem konkreten Kontext fußt. Je nach vorhandenen sprachlichen Fähigkeiten können auch nonverbale multimodale Kommunikationsformen wie Gebärden, Symbole, Schrift, technische Hilfen mit und ohne Sprachausgabe genutzt werden.

Techniken, die dabei zum Einsatz kommen können, umfassen u.a.:

  • Mikro-Scaffolding: Schaffung vieler Gelegenheiten, Sprachhandlungen wie Benennen, Beschreiben, Erzählen, Beurteilen mit unterschiedlichen Kommunikationspartnern
  • Modellierungen (den Schüleräußerungen vorausgehende oder nachfolgende Modellierungstechniken)
  • Einsatz von Lautsprache und UK (bspw. Bildkarten, Kommunikationstafeln, Gebärden)
  • Nutzung von Kernvokabular und von kontextspezifischem und kultursensiblem Vokabular zur Verbesserung der Sprachproduktion (KV-DaZ)

Weiterführende Hinweise und methodische Beispiele sind im Kapitel Unterstützte Kommunikation zu finden.

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