Hauptinhalt

Mehrsprachigkeit im Förderschwerpunkt Lernen

Für die schulische Integration von Schülerinnen und Schülern mit vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen wird im Menüpunkt Integration bei Förderbedarf das Vorgehen als verbindliche Arbeitsgrundlage dargestellt.

Hinweise für die Beratung

Im Rahmen der Beratung im Förderschwerpunkt Lernen sind die Schaffung einer vertrauensvollen Kooperation und die Erarbeitung gemeinsamer Ziele mit allen Beteiligten grundlegend - insbesondere dann, wenn Eltern das deutsche Bildungssystem nur unzureichend bekannt oder verständlich ist. Deshalb ist es wichtig, die Eltern über das sächsische Schulsystem, Möglichkeiten der Förderung sowie den Ablauf der Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf aufzuklären. Da Begriffe wie »Förderschule« oder »Diagnostik« aufgrund soziobiografischer Hintergründe bei den Eltern u. U. Ängste und Unsicherheiten auslösen und in Extremfällen zu einer Verweigerung der Kommunikation und Kooperation führen können, müssen diese Begriffe eingeordnet und verständlich erklärt werden.

Dafür stehen verschiedene Informationsmaterialien zur Verfügung.

Bleiben trotz intensiver individueller pädagogischer und außerschulischer Förderung bei mehrsprachigen Schülerinnen und Schülern Erfolge im (vor-)schulischen Lernen aus, kann ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen vermutet werden. In der Begründung der Beantragung einer Beratung durch den MSD sollte in der Beratungsanfrage ersichtlich werden, 

  • welche zusätzlichen Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache bereits angeboten und wahrgenommen wurden,
  • welche weitere außer- und (vor-)schulische Förderung bereits angeboten und wahrgenommen wurde (Ergotherapie, Logotherapie, Integrationshilfe in der Kindertageseinrichtung),
  • in welcher DaZ-Etappe die Schülerin oder der Schüler lernt und
  • ob bereits die Schulpsychologie hinzugezogen wurde.

Darüber hinaus sind Hinweise zur bisherigen (vor-)schulischen Laufbahn grundlegend, um zu klären, ob ggf. fehlende (vor-)schulische Erfahrungen (auch unter Beachtung einer überproportional hohen Anzahl von Fehltagen) die Schwierigkeiten im Lernprozess bedingen. Daher sollte dem Antrag auf Beratung eine Dokumentation bisheriger Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung beigefügt werden (Entwicklungsdokumentation der Kindertageseinrichtung/Pädagogischer Entwicklungsplan/ Sprachkompetenzprofil [Link]). Zudem stehen im Förderschwerpunkt Lernen Vorabfragebögen zur Verfügung, die im Vorfeld einer Beratung sowohl der derzeit besuchten Kindertageseinrichtung als auch der Schule durch den MSD übermittelt werden können.

Für den Ablauf des Beratungsprozesses kann folgendes Vorgehen empfohlen werden:

1. Erstgespräch mit den Eltern, sofern möglich in Anwesenheit eines Sprachmittlers

Im Fokus stehen hier anamnestische Fragen an die Eltern zur bisherigen Bildungsbiografie und zur Einschätzung des Sprachentwicklungsstandes in der Herkunftssprache. Darüber hinaus können Fragen zu weiteren zentralen Entwicklungsbereichen (Wahrnehmung, Denken/Gedächtnis, Konzentration und Aufmerksamkeit) und ggf. zu vorliegenden medizinischen oder therapeutischen Befunden oder Berichten (Hinweise auf eine Traumatisierung) gestellt werden. Dabei hat sich für die Übersetzung der anamnestischen Fragen in die jeweilige Herkunftssprache die Nutzung von Formulierungen in Einfacher Sprache als unterstützend erwiesen. Dies erleichtert auch die Kommunikation mit Eltern, deren Sprachkenntnisse im Deutschen noch unsicher sind.

Zur Vorbereitung eines anamnestischen Gesprächs mit den Eltern steht ein Elternfragebogen in Einfacher Sprache im Kontext Mehrsprachigkeit zur Verfügung. Dieser kann durch einen Sprachmittler übersetzt werden.

Material noch in Erarbeitung

2. Beobachtungen des Kindes oder Jugendlichen im (vor-)schulischen Kontext

  • Beobachtung des Kommunikationsverhaltens sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens

3. Einbezug bereits vorliegender schulischer und außerunterrichtlicher Informationen und Erkenntnisse aus

  • Gesprächen mit Klassenlehrkraft, Beratungslehrkraft, pädagogischer Fachkraft
  • Beobachtungsergebnissen (Sprachkompetenzprofil [Link])
  • schulpsychologischer Stellungnahme
  • Befunden/Berichten Ergo- und Logotherapie
  • Gutachten Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

4. Ggf. Einsatz von sprachfreien Testverfahren

In der Regel sind sprachfreie Testverfahren im Beratungsprozess nur in der Fragestellung zu Abgrenzung zu anderen Förderschwerpunkten, insbesondere zu den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder Sprache, zu verwenden und wenn keine externen Gutachten anderer Stellen vorliegen (bspw. Schulpsychologie/SPZ). Dabei ist zu klären, ob der Lernstand in den zentralen Bildungsbereichen (Sächsischer Erziehungs-und Bildungsplan) bzw. Kernfächern (Lehrpläne der Grund- bzw. Oberschule) den Anforderungen entspricht.

Hinweis für die Diagnostik

Im Rahmen der sonderpädagogischen Diagnostik im Förderschwerpunkt Lernen im Kontext Mehrsprachigkeit ist besonderes Augenmerk darauf zu lenken, Fehlinterpretationen zu vermeiden, die sich aufgrund bestehender Sprachbarrieren, bisher fehlender Zugänge zu Bildung sowie daraus resultierenden temporären Lernrückständen ergeben können. Fachliche Grundlage bilden die Indikatoren für den Förderschwerpunkt Lernen. Eine sonderpädagogische Diagnostik im Förderschwerpunkt Lernen im Kontext Mehrsprachigkeit überprüft Kompetenzen im Bereich der Kognition und in den Kernfächern.

Dabei gilt ein besonderes Augenmerk der bisherigen (vor-)schulischen Laufbahn und Entwicklung. Genutzte Arbeitsmaterialien und Aufgaben (Lehrbücher, Arbeitshefte), bisher unterrichtete Fächer, erworbene Schreib-, Lese- und Rechenkompetenzen (ggf. auch aus dem Herkunftsland) können erfragt und am konkreten Beispiel besprochen werden.

Darüber hinaus sind weitere Bereiche für das (vor-)schulische Lernen im Kontext Mehrsprachigkeit von Bedeutung:

  • Entwicklungsbereich Sprache und Kommunikation
  • Entwicklungsbereich Sozialverhalten und Emotionen
  • Lern- und Arbeitsverhalten (insbesondere Leistungs- und Lernbereitschaft für schulische Lerninhalte)
  • Wahrnehmung (insbesondere auditive Wahrnehmung und Verarbeitung)

Die Planung und Durchführung der sonderpädagogischen Diagnostik im Kontext von Mehrsprachigkeit erfolgt auf der Grundlage individualdiagnostischer Fragestellungen und Hypothesen. Hierfür werden in einer Übersicht Formulierungsbeispiele bereitgestellt. Die aufgeführten Fragestellungen und Hypothesen sind schwerpunktmäßig auf die Diagnostik im Kontext lebensweltlicher Mehrsprachigkeit ausgerichtet. Darüber hinaus können die beispielhaften Fragestellungen und Hypothesen im Förderschwerpunkt Lernen oder ggf. anderer Förderschwerpunkte genutzt werden. Sie dienen als Orientierung und müssen für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler angepasst werden.

Beim Einsatz von (nonverbalen) Testverfahren in der Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, ist darauf hinzuweisen, dass

  • Testverfahren grundsätzlich erst 6 Monate nach Ankunft (Berücksichtigung von Fluchterfahrungen sowie Vorerfahrungen des Kindes mit Aufgabenformaten und Testverfahren) durchzuführen sind.
  • die Durchführung dieser Testverfahren u. a. der Beobachtung von Lern- und Arbeitsverhalten dienen.
  • die Ergebnisse immer im Kontext von Biografie, Art und Dauer der Schulbildung sowie aktueller Situation »vorsichtig« interpretiert werden müssen.
  • ein zweiter Intelligenztest nicht zwingend notwendig ist, sofern ggf. weitere Testergebnisse (bspw. durch Schulpsychologie; Ergebnisse vorangegangener Feststellungsverfahren) vorliegen.

Der Einsatz von normierten Testverfahren kann nicht unreflektiert im Kontext von Mehrsprachigkeit angewandt werden. Sie können jedoch bei genauer Kenntnis zur mehrsprachigen Entwicklung und unter Beachtung der Passung der bereitgestellten Normwerte für die Einordnung der Fähigkeiten eines Kindes bzw. Jugendlichen mit seiner speziellen Entwicklungsbiografie eine orientierende Funktion geben.

Um einen ganzheitlichen Blick auf die Schülerin bzw. den Schüler zu erhalten, wird der Einsatz folgender diagnostischer Methoden und Instrumente empfohlen:

Testverfahren zur Überprüfung der kognitiven Fähigkeiten

  • SON-R 2-8
  • SON-R 6-40
  • CFT 1_R/CFT 20-R (sofern schulische Vorerfahrungen vorhanden)
  • KABC II (insbesondere Nonverbaler Index)
  • BUEVA III (UT Nonverbale Intelligenz)

Testverfahren zur Überprüfung des sprachlichen und schriftsprachlichen Bereiches

  • P-ITPA: Auffälligkeiten im sprachlichen und nicht-sprachlichen Bereich (insbesondere Analogien)
  • PPVT-4: Einzeltest zur Diagnose des rezeptiven (Hör-)Wortschatzes
  • SFD - Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik: Überprüfung der mündlichen Sprachkompetenz, des passiven Wortschatzes und spezieller sprachlicher Leistungen sowie Ermittlung des aktiven Sprachgebrauchs (Klasse 1 bis 4)
  • Marburger Sprach-Screening (MSS) (laut Landesliste Förderschwerpunkt Hören) [Link]: Einschätzung sprachlicher Fähigkeiten in den Bereichen Kommunikation, Sprachverständnis, Aussprache, Wortschatz, Grammatik und Satzbildung (Vorschule; Klasse 1)
  • LiSe DaZ: Erhebung des Sprachstandes bei Kindern im morphologischen, syntaktischen und semantischen Bereich (eigene Normstichprobe für Kinder mit DaZ im Alter zwischen 3 und 7 Jahren)

Testverfahren zur Überprüfung der auditiven Wahrnehmung

  • Mottier-Test: neue Normierungen mit Mehrsprachigkeit (phonologisches Arbeitsgedächtnis; weitgehend kulturunabhängig; nicht völlig sprachunabhängig (bspw. in der Lautbildung)

Diagnostisches Gespräch

  • mit den Eltern in Erst- bzw. Herkunftssprache (Sprachmittler)

Ausgewählte Fragebögen zur Erhebung von Sprachentwicklungsbiografien stellt folgendes Material zur Verfügung:

  • mit den pädagogischen Fachkräften der besuchten Kindertageseinrichtung bzw. den Lehrkräften im schulischen Bereich

Beobachtungen

  • Alltags- und Handlungsbeobachtungen in (vor-)schulischen Situationen
  • strukturierte Beobachtungen in kognitiven Anforderungs- und Spielsituationen

Lernstandsanalysen

Schulleistungstests

  • Erfassung von Leseverständnisleistung, Leseflüssigkeit und Lesegenauigkeit: ELFE II
  • Erfassung von Rechtschreibkönnen und -strategien: HSP 1-10: Hamburger Schreib-Probe
  • Erfassung der mathematischen Kompetenzen bei Durchführung in Anwesenheit eines Sprachmittlers: HRT 1-4, DEMAT

Hinweise für die Förderung

Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Kontext von Mehrsprachigkeit zielt schwerpunktmäßig auf den gezielten Aufbau von sprachlichen Strukturen (Wortschatz, Grammatik) ab. Grundlage dafür bildet

  • die Zusammenführung von Fach- und Sprachlernen,
  • die Schaffung konsequent transparenter Sprachanforderungen sowie
  • die systematische Nutzung von Mehrsprachigkeit als Ressource.
  • die Nutzung der Sprachkompetenzprofile, die mit dem Beobachtungsinstrument Niveaubeschreibungen Deutsch als Zweitsprache erstellt wurden

Auf der Ebene der Organisation des DaZ-Unterrichtes hat sich zudem die Bildung von Sprachstandsgruppen als gewinnbringend erwiesen. Dadurch können schulintern und ggf. klassenübergreifend vorhandene Ressourcen gebündelt und individualisiert genutzt werden (DaZ-Etappe, Herkunftssprache, Alter/Klassenstufe).

Für die didaktisch-methodische Ausgestaltung des Unterrichts bilden insbesondere die Nutzung von individuell bedeutsamen, lebensnahen und anschaulichen Materialien die Grundlage, Lernfortschritte zu erzielen. Dabei kann an dieser Stelle auf die Ausführungen zur Gestaltung von Förderprozessen im Förderschwerpunkt Lernen  sowohl im Rahmen einer lernzieldifferenten Unterrichtung als auch der Unterrichtung an einer Förderschule verwiesen werden. Zudem kommen dem sprachlichen Vorbild der Lehrkraft, der durchgängigen sprachlichen Begleitung von Handlungen und der Vermittlung von Lerninhalten (bspw. Einüben von Strukturmuster über pattern drill) sowie der verstärkten Nutzung von Visualisierungshilfen eine hohe Bedeutung zu.

Hinweise zur gezielten sprachlichen Förderung sind im Abschnitt »Mehrsprachigkeit im Förderschwerpunkt Sprache« hinterlegt.

An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen besteht die Möglichkeit zur additiven Förderung in Deutsch als Zweitsprache (Etappe 3). Je nach aktuellem Sprachstand kann gemäß § 25 Absatz 6 SOFS im Einzelfall auf eine Benotung verzichtet werden.  Der mögliche Verzicht auf Noten sollte sich vorwiegend auf sprachbetonte Fächer beziehen und kann durch andere Formen der Leistungsermittlung ersetzt werden (vgl. Lehrpläne Deutsch als Zweitsprache für allgemeinbildende Schulen). Zudem ist die Teilnahme am Unterrichtsfach sowie der erreichte Entwicklungs- und Leistungsstand auf der Halbjahresinformation und dem Jahreszeugnis zu dokumentieren. Das Sprachkompetenzprofil, das mit dem Beobachtungsinstrument Niveaubeschreibungen Deutsch als Zweitsprache erstellt wurde, wird mit der Halbjahresinformation und den Zeugnissen ausgehändigt.

Die Entscheidung über die Notenaussetzung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Klassenkonferenz. Grundlage dieser Entscheidung ist der Entwicklungsbericht (Formblatt F2). Sie ist regelmäßig zu überprüfen.

zurück zum Seitenanfang