Mehrsprachigkeit im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Für die schulische Integration von Schülerinnen und Schülern mit vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung wird im Menüpunkt Integration bei Förderbedarf das Vorgehen als verbindliche Arbeitsgrundlage dargestellt.
Hinweise für die Beratung
Die Beratung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Kontext Mehrsprachigkeit sollte in einem Umfeld stattfinden, welches dem Kind oder Jugendlichen bekannt ist. Die Schaffung einer vertrauensvollen Kooperation und die Erarbeitung gemeinsamer Ziele mit allen Beteiligten sind grundlegend - insbesondere dann, wenn Eltern das deutsche Bildungssystem nur unzureichend bekannt oder verständlich ist. Deshalb ist es wichtig, die Eltern über das sächsische Schulsystem, Möglichkeiten der Förderung sowie den Ablauf der Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf aufzuklären. Da Begriffe wie »Förderschule« oder »Diagnostik« aufgrund soziobiografischer Hintergründe bei den Eltern u. U. Ängste und Unsicherheiten auslösen und in Extremfällen zu einer Verweigerung der Kommunikation und Kooperation führen können, müssen diese Begriffe eingeordnet und verständlich erklärt werden.
Dafür stehen verschiedene Informationsmaterialien zur Verfügung.
Im Sinne eines systemischen Ansatzes ist der Einbezug (vor-)schulischer und außerschulischer Informationen unbedingt geboten. Daher sollte dem Antrag auf Beratung eine Dokumentation bisheriger Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung beigefügt werden (Pädagogischer Entwicklungsplan, Sprachkompetenzprofil [Link]).
Zur Systematisierung und Planung des Beratungsprozesses stehen im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Vorabfragebögen zur Verfügung.
- Vorabfragebogen Schulanfängerinnen/Schulanfänger (*.docx, 0,89 MB)
- Vorabfragebogen Schülerinnen/Schüler (*.docx, 0,89 MB)
Bei der Beurteilung der emotionalen und sozialen Kompetenzen eines Kindes oder Jugendlichen im Kontext Mehrsprachigkeit sollten drei zentrale Aspekte besondere Berücksichtigung finden:
1. Expressiv-kommunikative Ausdrucksfähigkeit (insbesondere nonverbale Kommunikation)
- Wie gelingt es dem Kind oder Jugendlichen, Gefühle zu steuern, zu reflektieren und in sozialen Interaktionen einzubringen (Emotionsregulation)?
- Wie gelingt es dem Kind oder Jugendlichen, eigene Bedürfnisse auszudrücken und im Miteinander einzubringen?
2. Individuelle biografische Erfahrungen
- Wie geht das Kind mit biografischen Brüchen um (bspw. Verlust von Bezugspersonen, Fluchterfahrungen)?
- Wie gestaltete sich die bisherige Bildungsbiografie?
- Wie ist das familiäre Umfeld einzuschätzen (Bezugspersonen, Geschwister, Wohnsituation, Sprachanregung Herkunftssprache/Deutsch)?
3. Individuelle Erziehungs- und Wertvorstellungen der Familie
- Wie beeinflusst die Kultur des Herkunftslandes die sozialen Interaktionen und das emotionale Lernumfeld?
- Wie prägen Wert- und Normvorstellungen und dadurch bedingte herkunfts- und migrationsbedingte Erziehungsstile das Verhalten, die Kommunikation und die Beziehungen zu Lehrkräften und Peers?
Unter Beachtung dieser Aspekte können Auffälligkeiten insbesondere in den Bereichen
- zwischenmenschlicher Beziehungen (sozialer Rückzug, fehlende Einbindung in Peergroups, fehlende wechselseitige Interaktionen),
- Kommunikation (Einschränkungen im Sprachverständnis und -gebrauch) sowie
- Sozialverhalten (Impulsivität, Aggression oder Isolation, geringe Frustrationstoleranz) auftreten.
Ein Verdacht auf das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs kann dann gegeben sein, wenn diese Auffälligkeiten trotz gezielter pädagogischer (Sprach-)Förderung fortbestehen und in mehreren Bereichen (auch im häuslichen Umfeld) über einen längeren Zeitraum (mind. 6 Monate) beobachtbar sind.
Bereits im Beratungsprozess ist die Einbeziehung von schulischen und außerschulischen Informationen und Erkenntnissen unerlässlich. Verschiedene diagnostische Instrumente dienen dabei der Orientierung und Entscheidungsfindung. Dazu zählen
- systematische Beobachtungen,
- anamnestische Gespräche mit Eltern oder Betreuungspersonen in Kindertagesstätte oder Schule,
- die Analyse ggf. vorliegender Befunde oder Berichte (auch aus Herkunftsländern) und externer Gutachten (nicht älter als 1 Jahr) anderer Stellen (bspw. Schulpsychologie, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).
Sofern vor oder während des Beratungsprozesses die Notwendigkeit der Überprüfung des aktuellen Entwicklungsstands bzw. der kognitiven Leistungsfähigkeit entsteht (im Rahmen der Abgrenzung zu anderen Förderschwerpunkten, insbesondere zum Förderschwerpunkt Lernen), kann eine schulpsychologische Beratung in Anspruch genommen werden.
Hinweise für die Diagnostik
Die sonderpädagogische Diagnostik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Kontext von Mehrsprachigkeit umfasst
- eine umfangreiche Anamnese möglichst in der Erstsprache unter Berücksichtigung der individualdiagnostischen Fragestellungen und Hypothesen
- Erfassung der (Sprach-)Biografie und des sozialen Umfelds
- Erfassung der bisherigen Entwicklung
- multimodale Beobachtungen
- Verhaltensbeobachtungen in verschiedenen Settings (unter Beachtung der Erstsprache)
- interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Schulsozialarbeit
- Betreuungslehrkraft
- Fachberater für Deutsch als Zweitsprache/Migration
- Sprachmittler/Dolmetscher
- Schulpsychologie
- Verwendung von Testverfahren, die sprachunabhängig, mehrperspektivisch und verhaltensorientiert sind
Die Planung und Durchführung der sonderpädagogischen Diagnostik im Kontext von Mehrsprachigkeit erfolgt auf der Grundlage individualdiagnostischer Fragestellungen und Hypothesen. Hierfür werden in einer Übersicht Formulierungsbeispiele bereitgestellt. Die aufgeführten Fragestellungen und Hypothesen sind schwerpunktmäßig auf die Diagnostik im Kontext lebensweltlicher Mehrsprachigkeit ausgerichtet. Darüber hinaus können die beispielhaften Fragestellungen und Hypothesen im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung oder ggf. anderer Förderschwerpunkte genutzt werden. Sie dienen als Orientierung und müssen für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler angepasst werden.
Im Rahmen sonderpädagogischer Diagnostik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Kontext Mehrsprachigkeit stehen verschiedene Testverfahren zur Verfügung, die je nach Altersgruppe sowie individualdiagnostischer Fragestellung und Hypothesen eingesetzt werden können:
Vorschuldiagnostik
- Basisdiagnostik Umschriebener Entwicklungsstörungen im Vorschulalter – Version III (BUEVA III)
- Mit Mirola durch den Zauberwald. Beobachtungsverfahren für den Schulanfang (Hirschfeld, Ch. & Lassek, M., 2008)
- Beobachtung und qualitative Auswertung einzelner Teilbereiche (Wahrnehmung, Fein- und Grobmotorik, Lateralität)
Fremdbeurteilung durch Eltern/pädagogische Fachkräfte/Lehrkräfte
- CBCL/6-18R; TRF/6-18R (Child Behavior Checklist von Thomas M. Achenbach) zur Fremdeinschätzung durch Lehrkräfte und Eltern
- IKT (Inventar zur integrativen Erfassung des Kind-Temperaments) zur Fremdeinschätzung durch Eltern
- LKS-L (Leipziger Kompetenz – Screening für die Schule) zur Fremdeinschätzung durch Lehrkräfte
- VSK (Verhaltensskalen für das Kindergartenalter) zur Fremdeinschätzung durch Eltern und pädagogische Fachkräfte
- Sprachentwicklungsbiografie: Mehrsprachen-Kontexte 2.0 (Ritterfeld & Lüke, 2013)
- Elternfragebögen zur bisherigen Entwicklung
noch in Erarbeitung
Selbsteinschätzung durch Schülerin/Schüler
- Soziometrische Verfahren
- LKS-S (Leipziger Kompetenz – Screening für die Schule), zur Selbsteinschätzung durch Schülerin oder Schüler
- BUEGA-I (Basisdiagnostik Umschriebener Entwicklungsstörungen im Grundschulalter – Version II); Auswertung der sprachfreien Testbereiche
Hinweis für die Förderung
Im Rahmen einer Direktintegration von Schülerinnen und Schülern mit Deutsch als Zweitsprache existieren Unterstützungsmaterialien zur Umsetzung der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten:
Diese dienen auch als Grundlage für die Gestaltung von Unterrichtsprozessen für Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung und Mehrsprachigkeit. Im Fokus stehen dabei immer
- die Zusammenführung von Fach- und Sprachlernen,
- die Schaffung konsequent transparenter Sprachanforderungen sowie
- die systematische Nutzung von Mehrsprachigkeit als Ressource.
Eine verstärkte Nutzung von Visualisierungshilfen, wie (kulturspezifische) Symbole und Piktogramme, unterstützen die gemeinsame Arbeit an Verhaltenszielen, die Einhaltung von Regeln und Strukturen. Darüber hinaus wird an dieser Stelle auf die Ausführungen zur Gestaltung von Förderprozessen im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung verwiesen.
Liegt zudem eine psychische Traumatisierung des Kindes oder Jugendlichen vor, sind die Hinweise zur Förderung im Menüpunkt Trauma zu beachten.
An Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung besteht die Möglichkeit zur additiven Förderung in Deutsch als Zweitsprache (Etappe 3). Je nach aktuellem Sprachstand kann gemäß § 25 Absatz 6 SOFS im Einzelfall auf eine Benotung verzichtet werden. Der mögliche Verzicht auf Noten sollte sich vorwiegend auf sprachbetonte Fächer beziehen und kann durch andere Formen der Leistungsermittlung ersetzt werden (vgl. Lehrpläne Deutsch als Zweitsprache für allgemeinbildende Schulen). Zudem ist die Teilnahme am Unterrichtsfach sowie der erreichte Entwicklungs- und Leistungsstand auf der Halbjahresinformation und dem Jahreszeugnis zu dokumentieren. Das Sprachkompetenzprofil, das mit dem Beobachtungsinstrument Niveaubeschreibungen Deutsch als Zweitsprache erstellt wurde, wird mit der Halbjahresinformation und den Zeugnissen ausgehändigt.
Die Entscheidung über die Notenaussetzung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Klassenkonferenz. Grundlage dieser Entscheidung ist der Entwicklungsbericht (Formblatt F2). Sie ist regelmäßig zu überprüfen.