Inhalte und Maßnahmen
Welche konkreten Maßnahmen für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler umgesetzt werden, muss durch die Lehrkräfte sowie die Schulleitung pädagogisch verantwortungsvoll geprüft werden. Die Schülerin bzw. der Schüler und die Eltern sind zu beteiligen und über Festlegungen zu informieren.
Je nach Fragestellungen sind im Einzelfall die Schulaufsicht, der Schulträger und weitere zuständige Leistungsträger einzubeziehen. Weitere Personengruppen können beratend hinzugezogen werden.
Bei jeder Hinzuziehung sind immer datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Maßnahmen zum Nachteilsausgleich werden nicht im Zeugnis vermerkt.
Maßnahmen zur didaktisch-methodischen Gestaltung des Unterrichts bieten vielfältige Möglichkeiten, die individuelle Lernentwicklung zu unterstützen. Sie umfassen u. a. die Differenzierung von
- Lernwegen (Methoden, Sozialformen, Lernzeit, Medien) und
- Aufgaben (Komplexität, Aufgabenformate, Quantität, Lernprodukte).
Dadurch wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler sich Lerninhalte barrierefrei aneignen können.
Die Bereitstellung von Mitteln zur Umsetzung der räumlichen und sächlichen Maßnahmen kann wie folgt realisiert werden:
- Haushaltsmittel zur Anschaffung von Sachmitteln (Schule),
- Schulträgeraufgaben gemäß § 23 Absatz 2 SächsSchulG
- Hilfsmittel durch die zuständigen Leistungsträger (bspw. Krankenkasse, Sozialamt)
Organisatorische Maßnahmen zur Gestaltung von Unterricht und Schulalltag werden mit Blick auf die spezifischen Bedarfe der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers durch die Schule gestaltet und umgesetzt (bspw. individuelle Pausenzeiten, veränderter Unterrichtsbeginn, zusätzliche Aufsicht).
Konkrete Anregungen zu organisatorischen, sächlichen und didaktisch-methodischen Maßnahmen sind auf der Webseite Inklusion veröffentlicht.
Maßnahmen zur Organisation und Gestaltung der Leistungsermittlung
Nachteilsausgleich im Rahmen der Leistungsermittlung stellt eine individuelle, auf die Bedürfnisse des einzelnen Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen zugeschnittene Unterstützung dar. Dabei dürfen die Leistungsanforderungen qualitativ nicht verändert werden.
Um zu prüfen, ob ein Nachteilsausgleich individuell angemessen ist, kann folgende übergeordnete Fragestellung sinnvoll sein:
Kann die erforderliche Leistung durch die Änderung der Rahmenbedingungen selbstständig erbracht werden?
Ein angemessener Nachteilsausgleich stellt sicher, dass die erbrachten Leistungen die Leistungsfähigkeit einer Schülerin oder eines Schülers widerspiegeln und setzt ihre oder seine Leistungen ins Verhältnis zu den erforderlichen fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, die sich aus den Anforderungen der Lehrpläne und Bildungsstandards ableiten.
Dabei ist zu unterscheiden, ob die Leistungsermittlung im Rahmen von Lernsituationen (ohne Benotung, pädagogische Rückmeldung zur individuellen Kompetenzentwicklung, zu Lernerfolgen und Stolpersteinen beim Lernen) oder im Rahmen von Leistungssituationen erfolgt.
Hinweis:
Gegebenenfalls kann es pädagogisch notwendig sein, im Laufe der Schulzeit Maßnahmen des Nachteilsausgleichs umzusetzen, die später im Rahmen der (Abschluss-)Prüfungen keine Anwendung finden. Diese zeitlich begrenzten Maßnahmen sollen Schülerinnen und Schülern Schul- und Lernerfolge ermöglichen und schrittweise auf die Bewältigung der Abschlussprüfungen vorbereiten.