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Begriffsbestimmung

Die Definition von Nachteilsausgleich orientiert sich an der Bundesgesetzgebung, den rechtlichen Grundlagen in Sachsen sowie am Beschluss der Kultusministerkonferenz (Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011) sowie der Veröffentlichung »Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht« (SMK 2015).

Nachteilsausgleich im schulischen Kontext umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Einschränkungen durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen auszugleichen oder zu verringern und damit zu ermöglichen, dass die betreffenden Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Leistungspotentiale ausschöpfen und entwickeln können, ohne dass die inhaltlichen Leistungsanforderungen verändert werden.

Nachteilsausgleich als individuelles Unterstützungsangebot umfasst einmalige oder dauerhafte, fachbezogene oder fachübergreifende Maßnahmen im Unterricht bzw. im Schulalltag. Nachteilsausgleich stellt folglich keine Bevorzugung einzelner Schülerinnen und Schüler dar, sondern schafft eine Chancengleichheit beim Zugang zu Lerninhalten sowie bei der Leistungserbringung.

Maßnahmen zum Nachteilsausgleich sollten durchgängig mit der Vermittlung bzw. Aneignung eigener (Kompensations-)Strategien verknüpft und im Verlauf der Schulzeit sukzessive zurückgenommen werden (Prinzip der abnehmenden Hilfe).

Alle Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten, müssen Entscheidungen zum Nachteilsausgleich gemeinsam beraten, dokumentieren (z. B. pädagogischer Entwicklungsplan, Förderplan, Entwicklungsbericht) sowie regelmäßig überprüfen und anpassen. Die Festlegungen zum Nachteilsausgleich sind für den vereinbarten Zeitraum verbindlich und müssen von allen Lehrkräften im Unterricht umgesetzt werden (vgl. KMK 2011, S. 11). Die Schülerin bzw. der Schüler und die Eltern sind in angemessenem Umfang in die Beratung einzubeziehen und über Festlegungen zu informieren (vgl. SMK 2015, S. 27). Detaillierte Hinweise zur Verfahrensweise sind im Abschnitt 4 aufgeführt.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über mögliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs. Diese werden unter dem Menüpunkt "Inhalte und Maßnahmen" näher erläutert.

Inhalte

Maßnahmen

Grundlagen

Gestaltung von Unterricht und Schulalltag

Räumliche, sächliche und organisatorische Maßnahmen

Didaktisch-methodische
Maßnahmen

Sächsisches Schulgesetz und Schulordnungen, Abschnitt »Individuelle Förderung« (siehe Anlage)

KMK 2011 und Handreichung

»Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht«

Gestaltung von
Leistungsermittlung

Maßnahmen zur Organisation und Gestaltung der Leistungsermittlung und von (Abschluss-)Prüfungen, inkl. Adaption

Schulgesetz und Schulordnungen (siehe Anlage)

Lehrpläne, KMK-Bildungsstandards

Gestaltung von
Leistungsbewertung

Pädagogische Verantwortung der Lehrkraft bei der Beurteilung und Bewertung von Leistungen

Schulgesetz und Schulordnungen (siehe Anlage)

Lehrpläne, KMK-Bildungsstandards

Entlang der oben genannten Definitionen sowie der Festlegungen im Sächsischen Schulgesetz und den Schulordnungen soll in einem nächsten Schritt konkretisiert werden, welche Schülergruppen sowie konkrete Inhalte und Maßnahmen beim Nachteilsausgleich in den Blick genommen werden müssen.

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