Schulische Unterstützungssysteme und -angebote
Das »Kernteam« an Schulen besteht heute aus Menschen mit unterschiedlichen Ausbildungen und beruflichen Erfahrungen. Neben Lehrerinnen und Lehrern arbeiten im »multiprofessionellen Team« Menschen aus verschiedenen Berufsfeldern, die dauerhaft Aufgaben und Funktionen an Schule übernehmen. Diese verschiedenen Professionen stellen sowohl dauerhafte als auch einzelfall- bzw. projektbezogene Angebote zur Verfügung. Prävention von Beeinträchtigungen und (sonder-)pädagogische Förderung sind damit eine gemeinschaftliche, multiprofessionelle Aufgabe an Schule.
Außerhalb dieses multiprofessionellen Teams existieren weitere schulische Unterstützungsangebote, die im Folgenden vorgestellt werden.
Die Beratungsstellen gehören zu den jeweiligen Förderzentren bzw. Förderschulen. Es gibt sie für die Förderschwerpunkte:
- Sehen
- Hören
- Sprache
- Lernen
- körperliche und motorische Entwicklung
- emotionale und soziale Entwicklung
- geistige Entwicklung
Alle Grundschulen, Oberschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sind einer Beratungsstelle zugeordnet, in deren Wirkungsbereich sie liegen.
Angebote
Die Beratungsstellen sind gemäß § 13 Absatz 6 des Sächsischen Schulgesetzes insbesondere für die Früherfassung, -erkennung und -förderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher zuständig.
Eltern können sich an die Beratungsstellen wenden, um sich zu Auffälligkeiten, Fördermöglichkeiten allgemein und Fördermöglichkeiten in der Schule beraten zu lassen.
Pädagogische Fachkräfte sowie Lehrkräfte können sich an Beratungsstellen wenden, um sich zu Fördermöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsbesonderheiten oder Behinderungen sowie vermutetem bzw. festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf beraten zu lassen.
Kontakt
Die förderpädagogischen Beratungsstellen an Förderschulen und Förderzentren können in der interaktiven Karte der Webseite Inklusion für die jeweilige Region und den jeweiligen Förderschwerpunkt gefiltert werden.
Die BzB unterstützt Eltern, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte darin, Entwicklungsbesonderheiten bzw. besondere Begabungen bei Kindern und Jugendlichen zu erkennen. Darüber hinaus findet sie Möglichkeiten für eine alltagswirksame individuelle Förderung und eine begabungsgerechte Gestaltung des Unterrichts bzw. der vorschulischen Förderung. Dazu bietet sie ein landesweit operierendes und vernetztes Angebot zur Einzelfallberatung, systemischen Beratung und chancengerechten Förderung über alle Altersstufen hinweg.
Angebote
Entsprechend der Zielgruppen hält die BzB unterschiedliche Angebote vor.
Für Kinder, Jugendliche und Eltern:
- Einzelfallberatung als kostenfreies Angebot für Eltern mit Kindern und Jugendlichen an allen vorschulischen und schulischen Bildungseinrichtungen in Sachsen
- psychologische und pädagogische Diagnostik
- Beratung zu Fragen der schulischen und vorschulischen Entwicklung
- konkrete Absprachen mit Lehrkräften sowie pädagogischen Fachkräften zu Möglichkeiten individueller Förderung
Für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte:
- Unterstützung bei der Begleitung begabter Kinder und Jugendlicher
- Impulse zur alltagstauglichen individuellen Förderung in Schule und Kindertageseinrichtung
- Fortbildungen, Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
- Koordination schulischer Netzwerke zur Begabungsförderung
Die Angebote der BzB sind unabhängig von den Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf. Eine Beratung und Diagnostik durch die BzB kann zusätzlich bei vermuteter Unterforderung (»Underachievement«) veranlasst werden.
Kontakt
Alle Kontaktdaten sind auf der Webseite der BzB hinterlegt.
Die BzB bittet um eine Kontaktaufnahme per E-Mail.
Fachberaterinnen und Fachberater sind i.d.R. Lehrkräfte aller Schularten in öffentlicher Trägerschaft, die im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde (LaSuB) ihnen übertragene Tätigkeiten ausüben. Sie unterstützen die Schulaufsichtsbehörden und wirken bei der Lehrerfortbildung und bei der Zusammenarbeit mit den Schulträgern mit. Gemeinsam mit Schulen und ratsuchenden Lehrkräften gestalten sie professionelle Beratungskontexte (u. a. Unterrichtsbesuche, Beratungsgespräche, Moderation) und Angebote (bspw. SCHILF) nach individuellen Fragestellungen und Bedürfnissen.
Fachberaterinnen und Fachberater an den öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommen schulübergreifend zum Einsatz und beraten je nach Fachexpertise
- für schulartspezifische Unterrichtsfächer oder Fächergruppen,
- für Unterricht mit besonderen Zielgruppen,
- förderschwerpunktspezifisch und
- für Berufsbereiche oder Berufsgruppen
Fachberaterinnen und Fachberater für Inklusion und Migration/Integration werden schulartspezifisch an Grund-, Ober- und berufsbildenden Schulen sowie Gymnasien eingesetzt.
Aufgaben
Konkrete Aufgaben von Fachberaterinnen und Fachberatern sind
- Beratung der Schulaufsicht, der Lehrkräfte und der Schulen in methodisch-didaktischen, fachlichen, schulorganisatorischen und schulartspezifischen Angelegenheiten
- Beratung der Schulaufsicht und der Schulträger bei der Einrichtung und Ausstattung der Schulen
- Mitwirkung bei der Ausgestaltung eines Faches, eines Bildungsganges, eines Förderschwerpunkts, einer Fachrichtung oder einer Schulart, einschließlich der Umsetzung der Lehrpläne
Den Fachberaterinnen und Fachberatern an allgemeinbildenden und beruflichen Schulzentren obliegt außerdem
- die Beratung und Unterstützung der Schulen zu Fragen der sonderpädagogischen Förderung sowie
- die Beratung und Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung der Inklusion.
Im Kontext (sonder-)pädagogischer Beratung, Diagnostik und Förderung können die Fachberaterinnen und Fachberater Beratungen und Angebote zu folgenden Themen durchführen:
- Abgrenzung pädagogischer-sonderpädagogischer Förderbedarf
- individuelle Förderung im Unterricht
- individuelle Förderung im Schulalltag
- methodische und didaktische Maßnahmen im Unterricht
- Differenzierung und Individualisierung
- Gestaltung von Leistungsermittlungen und Prüfungen
Kontakt
Zu den Fachberaterinnen und Fachberatern kann nach der Anmeldung im Schulportal telefonisch oder schriftlich Kontakt aufgenommen werden.
Der Freistaat Sachsen stellt für die Einrichtung von Ganztagsangeboten an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft finanzielle Mittel zur Verfügung, die für die Prävention von Beeinträchtigungen sowie die individuelle und sonderpädagogische Förderung eingesetzt werden können.
Zu den Inhalten und zur Beantragung werden auf der Webseite Ganztagsangebote an sächsischen Schulen umfassende Informationen angeboten.
Die Datenbank Kooperationspartner ermöglicht den Zugang zu vielfältigen Kooperationspartnern. Außerdem besteht die Möglichkeit, direkt Suchanfragen aufzugeben.
Für die Standorte Chemnitz, Zwickau, Dresden und Bautzen des LaSuB bietet das Kompetenz- und Medienzentrum in Chemnitz die fachliche Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Fachdiensten zu den Themen Sehen und Blindheit.
Weitere Informationen und Kontakte sind auf der Webseite zu finden.
noch in Erarbeitung
Das Landesamt für Schule und Bildung ist die nachgeordnete Schulaufsichtsbehörde des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. An sechs Standorten, Bautzen, Dresden, Leipzig Chemnitz, Zwickau und Radebeul, übernimmt es neben Aufgaben der Schulaufsicht weitere Aufgaben, die der Qualitätssicherung der schulischen Angebote für Schülerinnen und Schüler im Freistaat Sachsen dienen.
Aufgaben
Als Behörde der Schulaufsicht ist das Landesamt für Schule und Bildung zudem zuständig für die
- Einleitung des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
- Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Beratung, in welcher Schulart und in welcher Schule dem individuellen Förderbedarf entsprochen werden kann
- Aufhebung der Entscheidung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Kontakt
Nutzen Sie die Möglichkeiten zur telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme sowie zum persönlichen Gespräch mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vor Ort.
Haben Eltern konkrete Fragen zu ihrem Kind, sollte vor einer Kontaktaufnahme mit dem LaSuB das Gespräch mit den zuständigen Lehrkräften oder der Schulleitung gesucht werden.
Die medienpädagogischen Zentren (MPZ) der Landkreise und kreisfreien Städtebieten kompetente Beratung und Unterstützung bei der praktischen Medienarbeit an.
Zu ihren Aufgaben gehören die Bereitstellung von Medien, die Beratung von Lehrkräften bei der Auswahl, Beurteilung und Verwendung von Medien sowie die Beratung von Schulträgern und Schulen zu Fragen der medientechnischen Ausstattung. Außerdem bereiten die MPZ Projekte und Fortbildungsmaßnahmen in den Schulen vor und führen sie durch.
Angebote
Durch die Bereitstellung von Medien und die Unterstützung bei der praktischen Medienarbeit können MPZ die Prävention von Beeinträchtigungen sowie die individuelle und sonderpädagogische Förderung unterstützen.
Art und Umfang der Beratungsleistungen und Angebote unterscheiden sich von Standort zu Standort und sind von den konkreten Bedingungen vor Ort abhängig. Daher ist es günstig, unmittelbar im Medienpädagogischen Zentrum nachzufragen, welche Unterstützung diesbezüglich geleistet werden kann.
Beratungsanlässe können u. a. sein
- Differenzierung und Visualisierung durch Medieneinsatz
- Gestaltung von Lehr- und Lernangeboten auf unterschiedlichen Wahrnehmungsebenen
- Nutzung von Medientechnik zur didaktisch-methodischen Ausgestaltung von Unterricht sowie zur Gestaltung barrierefreier und barrierearmer Lehr- und Lernsituationen
- Herstellung von differenzierten Arbeitsmaterialien (bspw. mit dem Worksheetcrafter)
- Nutzung von Förderprogrammen und Apps zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung
- Projektarbeit zur Förderung von grundlegenden Lern- und Entwicklungszielen (bspw. Teamarbeit, Problemlösefähigkeit, Konzentration)
Kontakt
Einen detaillierten Überblick über die Leistungen und Kontaktmöglichkeiten des jeweiligen Medienpädagogischen Zentrums gibt dessen Internetauftritt.
noch in Erarbeitung
In der Datenbank von PiT werden regionale, zielgruppenspezifische Präventionsangebote zu unterschiedlichen Präventionsbereichen aufgelistet, die auch im Rahmen von Beeinträchtigungen, individueller Förderung und schulischer Inklusion bedeutsam sind (bspw. Essstörungen, Mobbing, Körper und Bewegung).
noch in Erarbeitung
Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) bietet Schulen im Rahmen des Unterstützungssystem Schulentwicklung professionelle Begleitung bei der Planung, Gestaltung und Reflexion ihrer schulischen Entwicklungsprozesse.
Im Rahmen der Prävention von Beeinträchtigungen, der individuellen oder sonderpädagogischen Förderung sowie der schulischen Inklusion verweist das Unterstützungssystem auf verschiedene Ansprechpartner und deren Angebote:
- Beraterinnen und Berater für Demokratiepädagogik unterstützen Schulen bei der Etablierung einer demokratischen Schulkultur. Dazu gehört:
- Beratung und Training zur Förderung von Selbstwirksamkeit und Schülerpartizipation
- Training zur Förderung sozialkommunikativer Kompetenzen
- Training zu Förderung der Zivilcourage
- Beratung zu Gewaltprävention sowie -intervention, Konfliktbearbeitung und Mediation
- Pädagogische Supervisorinnen und Supervisoren begleiten Reflexionsprozesse zur pädagogischen Arbeit. Durch Supervision wird die Professionalität der Teilnehmenden gestärkt und weiterentwickelt. Dazu gehört:
- Reflexion der professionellen Rolle und Perspektiven
- Reflexion herausfordernder Situationen in Schule und Unterricht
- Umgang mit Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Inklusion (bspw. Akzeptanz, Zusammenarbeit mit Eltern, fehlende Unterstützung und Qualifikation)
- Umgang mit beruflichen Be- und Überlastungssituationen
- Prozessmoderatorinnen und Prozessmoderatoren unterstützen Schulen bei langfristigen Vorhaben zur Entwicklung und Sicherung der Schulqualität. Sie moderieren Schulentwicklungsprozesse, beraten zur Organisationsentwicklung und zur Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und externen Partnern. Dazu gehört:
- Ausprägen eines eigenen schulischen Profils
- Arbeit mit dem Schulprogramm
- Schaffen eines konstruktiven und wertschätzenden Schulklimas
- Gestaltung der Kommunikation im Kollegium
- Gestaltung der Lehrer-Schüler-Eltern-Zusammenarbeit
- Trainerinnen und Trainer für Unterrichtsentwicklung begleiten Lehrkräfte, um ihre Kompetenzen in der Unterrichtsgestaltung zu reflektieren und auszubauen. Dazu gehört:
- Unterstützung einer ganzheitliche individuelle Förderung
- Vermittlung von Grundlagen, Zielen und Methoden der Differenzierung (bspw. Binnendifferenzierung im Unterricht, Erarbeitung von Aufgaben in unterschiedlichen Niveaustufen)
- Unterstützung bei der Rhythmisierung des Unterrichts
- Training der Kommunikation im Unterricht
- Regionalbegleiter Schulmediation fördern gemeinsam mit außerschulischen Partnern Schülermediation durch Ausbildung, Konfliktunterstützung und Netzwerkbetreuung sowie die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Mediatorinnen und Mediatoren.. Dazu gehört:
- Sozialkompetenztrainings in Klassen und Schulen
- Beratung bei der Bearbeitung von Konflikten, bspw. zwischen Schülerinnen und Schülern, mit Eltern, innerhalb des Kollegiums
- Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern zu Streitschlichterinnen bzw. Streitschlichtern und damit die Förderung von Kommunikation, Konfliktverhalten sowie die Sensibilisierung für Mobbing
Kontakt
Alle weiteren Informationen sowie Kontaktdaten sind auf der Webseite Unterstützungssystem Schulentwicklung zu finden. Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner nehmen konkrete Anfragen entgegen.