Hauptinhalt

Außerschulische Unterstützungssysteme und -angebote

Neben schulischen und im System bereitstehenden Angeboten stellen außerschulische Netzwerk- und Kooperationspartner eine Vielzahl von Ressourcen zur Verfügung, die den gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag von Eltern und Schule unterstützen und das Ziel einer ganzheitlichen Förderung weiter vorantreiben.

Dabei nimmt der präventive frühkindliche und schulische Ansatz eine immer wesentlichere Rolle ein, um Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Persönlichkeit zu stärken und zu einem kompetenten Umgang mit Herausforderungen zu befähigen.

Es stehen vielfältige außerschulische Angebote zur Verfügung.

noch in Erarbeitung

Autismuszentren sind spezialisierte überregionale Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Autismus-Spektrum, deren Familien sowie für Fachpersonen. Sie dienen im Kontext der Beratung als Anlaufstelle bei einem Verdacht auf eine Störung im Autismus-Spektrum, führen die Diagnostik durch und bieten Unterstützung im weiteren Verlauf.

Angebote

Mögliche Angebote sind:

  • Offene Beratung für alle interessierten Personen (Eltern, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Schulbegleitung, Kinder und Jugendliche, Erwachsene im Autismus-Spektrum)
  • Autismusdiagnostik
  • Autismusspezifische Schulbegleitung (als Leistung der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII)
  • Autismusspezifische Förderung (als Leistung der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und Leistungen zur Teilhabe an Bildung/zur Sozialen Teilhabe nach §§ 112 SGB IX/113 SGB IX)
  • Hilfen zur Erziehung: Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand (EB) nach (§§ 30 SGB VIII/31 SGB VIII)
  • Gruppen- und Freizeitveranstaltungen sowie Förderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Autismus-Spektrum
  • Weiterbildungen, Fach- und Fallberatungen zum Thema Autismus und Schule und zu speziellen Themen
  • Netzwerkarbeit

Kontakt

Zu allen Angeboten gehen Sie direkt auf das Autismuszentrum vor Ort zu.

Autismuszentrum Chemnitz
Autismuszentrum Leipzig
Autismuszentrum Oberlausitz
Autismusambulanz Dresden
Autismuszentrum Vogtland

Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen beraten und unterstützen vertraulich Studierende an Hochschulen in Sachsen, aber auch Schülerinnen und Schüler, die ein Studium aufnehmen möchten, bei der Gestaltung ihrer Studienbedingungen und bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Aufgaben

  • Beratung und Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bei der Gestaltung ihrer Studienbedingungen (bspw. Nachteilsausgleiche, barrierefreie Wohnungen, technische Hilfsmittel)
  • Vertretung der Interessen von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Gremien der Hochschulen
  • Information und Aufklärung über die Rechte von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
  • Vermittlung von Hilfsangeboten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
  • Unterstützung beim Übergang von der Schule zum Studium sowie vom Studium in den Beruf

Die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen arbeiten eng mit den Studierenden, verschiedenen Gremien innerhalb der Hochschulen und den Sozialverbänden zusammen.
Schülerinnen und Schüler, die ein Studium aufnehmen möchten, sollten frühzeitig Beratung in Anspruch nehmen, idealerweise bereits sechs bis neun Monate vor Studienbeginn.

Kontakt

Die Kontaktdaten der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können über die Webseiten der Hochschulen oder auf der Webseite der Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen eingesehen werden.

noch in Erarbeitung

Die EUTB wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt und berät in sozialrechtlichen, sozialpädagogischen und sozialmedizinischen Fragen. Sie wird niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten und ist allen Menschen barrierefrei und kostenlos zugänglich.

Sie orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen jeder einzelnen Person und legt den Beratungsfokus auf die Anliegen der Betroffenen.

Angebote

  • Information und Beratung zu Rehabilitations- und Teilhabeleistungen
  • Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen
  • Beratung von Angehörigen

Die EUTB-Beratenden unterstützen in allen Fragen rund um Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Dabei sollen Ratsuchende durch die Beratung befähigt werden, selbstbestimmte Entscheidungen für sich zu treffen. Typische Fragen können beispielsweise sein:

  • Wie kann ich durch einen Antrag eine Schwerbehinderung anerkennen lassen?
  • Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
  • Kann und sollte ich (bewilligte) Teilhabeleistungen als persönliches Budget organisieren?
  • Mit welchen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann ich meinen aktuellen Job behalten?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, um aus dem Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen und ist das für mich sinnvoll?
  • Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, um mit einem Auto am sozialen Leben teilzuhaben?

Hinweis: Rechtsberatung wird in den EUTB-Angeboten nicht durchgeführt. Auch eine Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann nicht geleistet werden.

Gerade bei Fragen der individuellen Unterstützung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen kann die EUTB helfen, die Wünsche der Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern zu strukturieren und finanzielle Wege zu deren Erreichung aufzuzeigen.

Kontakt

Zu den Angeboten der EUTB gelangen Sie über folgenden LINK.

Erziehungsberatung bietet Eltern Hilfe und Unterstützung Erziehung oder Pflege ihres Kindes. Es ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Hilfe zur Erziehung und wird nach dem jeweiligen Bedarf im Einzelfall gewährt. Bei dieser umfassenden Beratung und der Suche nach nachhaltigen Lösungen soll auch das engere soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen einbezogen werden.

Angebote

Sächsische Erziehungsberatungsstellen beraten Eltern, Kinder und Jugendliche bei der:

  • Überwindung von Eltern-Kind-Konflikten und familiären Beziehungskrisen
  • Verarbeitung von Trennung und Scheidung
  • Bearbeitung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
  • Auseinandersetzung mit Gewalterfahrungen

Zuständig sind die Erziehungsberatungsstellen sowohl der freien als auch der öffentlichen Jugendhilfe. Letztere sind bei den Jugendämtern der Landratsämter beziehungsweise der Kreisfreien Städte angesiedelt.

Neben den Erziehungsberatungsstellen der freien und öffentlichen Jugendhilfe stehen Familien in unterschiedlichen Lebensformen und Lebenslagen weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Über das zentrale Suchportal Fabisax werden konkrete Beratungs- und Bildungsangebote rund um die Familie lokal aufgelistet. Darunter finden sich bspw. Angebote zur

  • Lebensberatung
  • Geburtsvorbereitung
  • Erziehungshilfe
  • Eltern-Kind-Gruppen

Zudem stehen lokale Familienberatungsstellen zur Verfügung, die Hilfe und Unterstützung im Umgang mit Konflikten und Problemen in der Familie anbieten und sich an Eltern, Kinder und Jugendliche sowie Familien richten.

»Freie Wohlfahrtspflege" wird die Gesamtheit aller sozialen Hilfen bezeichnet, die gemeinnützig und organisiert in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. Freie Wohlfahrtspflege unterscheidet sich damit von gewerblichen Angeboten und den öffentlichen Trägern. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind geprägt durch unterschiedliche weltanschauliche oder religiöse Motive und Zielvorstellungen.

Mit Ihren Angeboten und Leistungen ist die Freie Wohlfahrtspflege ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaates. Das Angebot reicht dabei von grundlegenden Aufgaben der sozialen Daseinsvorsorge über die Hilfe zur Selbsthilfe bis hin zur Stärkung von Teilhabe und Selbstbestimmung. Zudem verstehen sich die Verbände der freien Wohlfahrtspflege als Interessenvertretung benachteiligter Gruppen. Ziel ihres Wirkens ist eine Gesellschaft der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen.

Angebote

Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege übernehmen u.a. konkrete Aufgaben der Sozial- und Bildungsarbeit, bspw.:

  • Fort- und Weiterbildungen
  • Beratungsangebote
  • Bereitstellung von Beratungsmaterial
  • Angebote zur Lernförderung
  • Angebote zur Förderung der Gesundheit
  • Projektarbeit mit Schülerinnen und Schülern
  • Freizeitangebote

Über passende Angebote vor Ort können sich Eltern, Lehrkräfte oder pädagogische Fachkräfte bei Fabisax informieren. Außerdem können Angebote der Ehe-, Familien- und Lebensberatung eingesehen werden.

noch in Erarbeitung

Im Auftrag des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (Integrationsamt Chemnitz) bietet der IFD Unterstützung bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Ziel ist die dauerhafte Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die gesetzliche Grundlage bilden die §§ 192 bis 198 SGB IX.

Im Sinne eines niederschwelligen Beratungsangebotes können Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Arbeitgeber oder auch Kooperationspartner Kontakt zum zuständigen IFD aufnehmen und sich über geeignete Unterstützungsangebote beraten lassen.

Zudem richtet sich der Integrationsfachdienst mit seinem Beratungs- und Unterstützungsangebot auch an schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, die eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben und arbeitssuchende behinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung bei der Eingliederung in das Berufsleben Unterstützung bedürfen (im Besonderen Menschen mit einer seelischen Behinderung oder solche, die davon bedroht sind).

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehören zunächst generell die Beratung und Unterstützung der betroffenen Menschen mit Behinderung selbst sowie die Informations- und Hilfsangebote für Arbeitgeber zu den unterschiedlichsten Problemsituationen bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

Im Einzelnen hat der Integrationsfachdienst bspw. die Aufgaben,

  • die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen zu bewerten und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zu erarbeiten,
  • die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch- und lernbehinderter Jugendlicher zu begleiten,
  • die Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen im Arbeitsplatzumfeld zu informieren,
  • für eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung zu sorgen sowie
  • als Ansprechpartner für Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen und über Leistungen zu informieren bzw. diese abzuklären.

Kontakt

Arbeitsagenturbezirke Chemnitz, Annaberg, Freiberg:
Soziales Förderwerk Chemnitz e. V. mit einer Außenstelle in Annaberg-Buchholz

Arbeitsagenturbezirk Zwickau:
Integrationsfachdienst Zwickau Gehörlosenzentrum Zwickau e. V.

Arbeitsagenturbezirk Plauen:
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH Plauen

Arbeitsagenturbezirke Dresden, Pirna, Riesa:
AWO SONNENSTEIN gGmbH mit der Außenstelle in Meißen

Arbeitsagenturbezirk Bautzen:
Malteser Hilfsdienst gGmbH in Bautzen mit der Außenstelle Görlitz

Arbeitsagenturbezirke Leipzig, Oschatz:
Malteser Hilfsdienst gGmbH in Leipzig mit der Außenstelle Grimma

noch in Erarbeitung

Die Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter unterstützen dabei, durch vorschulische und schulische Untersuchungen entwicklungs- und schulrelevante Auffälligkeiten frühzeitig zu entdecken. In Sachsen werden durch die Gesundheitsämter verschiedene ärztliche Untersuchungen in wichtigen Lebensphasen der Kinder angeboten. Alle Untersuchungen sind gesetzlich geregelt. Im Vordergrund stehen die Sicherstellung einer erfolgreichen gesundheitlichen Versorgung der Kinder und Jugendlichen während des Kita- und Schulbesuches sowie die Anpassung der Lernbedingungen und -umgebung.

Schulaufnahmeuntersuchung

Die Schulaufnahmeuntersuchung ist eine verbindliche Untersuchung für jedes Kind, die durch die Kinder- bzw. Jugendärzte und -ärztinnen der Gesundheitsämter durchgeführt wird. Sie findet grundsätzlich bis zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres für die Kinder statt, die im nächsten Schuljahr schulpflichtig werden. Dabei ist die Anwesenheit eines Elternteils erforderlich. Die Untersuchungen finden in der Regel im Gesundheitsamt statt. Die Termine werden mit den Eltern im Rahmen der Schulanmeldung vereinbart. Während der Schulaufnahmeuntersuchung wird der aktuelle Entwicklungsstand des Kindes aus ärztlicher Sicht ermittelt. Dabei geht es zum einen um das frühzeitige Erkennen von Gesundheits- und Entwicklungsbesonderheiten mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch, zum anderen um die Beratung hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer bzw. pädagogischer Fördermaßnahmen. In Zusammenschau aller Untersuchungsergebnisse und Befunde wird ein schriftliches »Ergebnis der Schulaufnahmeuntersuchung« erstellt. Dieses Ergebnis hat einen empfehlenden Charakter. Soweit die Ergebnisse der Untersuchungen schulrelevante Informationen beinhalten, informiert das Gesundheitsamt die Schulleitung über die notwendigen schulischen Maßnahmen und gibt die erforderlichen allgemeinen Hinweise. Die Eltern werden dazu in Kenntnis gesetzt. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Klassenstufe 1 oder die Zurückstellung vom regulären Schulbesuch trifft die Schulleitung.

Unterstützung im Prozess der (sonder-)pädagogischen Beratung, Förderung und Diagnostik

Gemäß § 5 Abs. 5 SächsSchulG können Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen mit schriftlicher Einwilligung der Eltern den öffentlichen Gesundheitsdienst in die Förderung der kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen sowie körperlich-motorischen Entwicklung eines Kindes einbeziehen. Die Eltern sind jedoch in jedem Falle verpflichtet, der Schule gesundheitliche Beeinträchtigungen ihres Kindes, die sich im Schulbetrieb auswirken können, mitzuteilen (§ 26a Abs. 6 SächsSchulG).

Gemäß § 4c Absatz 3 Satz 2 SächsSchulG in Verbindung mit § 13 Absatz 5 Satz 3 SOFS kann der MSD zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs den öffentlichen Gesundheitsdienst am Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf beteiligen. Die bereitgestellten Befunde können Anhaltspunkte für das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs aus medizinischer Sicht begründen.

Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung werden an Förderschulen zudem weitere engmaschige Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst angeboten.

Im Falle von Lernschwierigkeiten oder längeren Schulfehlzeiten steht der Kinder- und Jugendärztliche Dienst den Eltern und Lehrkräften beratend zur Seite. Die ärztliche Schweigepflicht wird dabei beachtet.

Kontakt

Nach § 26a Absatz 3, Nr. 4 SächsSchulG kann die Vorstellung beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst für minderjährige Schülerinnen und Schüler in allen Klassen- und Jahrgangsstufen auf Wunsch der Eltern oder auf Veranlassung der Schule mit Einwilligung der Eltern angeboten werden. Die Schulleitungen bzw. Lehrkräfte geben dabei den Sorgeberechtigten den Auftrag, einen Termin beim zuständigen Kinder- und Jugendärztlichen Dienst zu vereinbaren.

Die Kontaktaufnahme kann über die entsprechenden Behördenpostfächer der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste erfolgen. Auf den entsprechenden Internetseiten der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sind die Kontaktdaten hinterlegt.

In enger Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden bündeln die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen vielseitige Probleme der im Landkreis oder in der Stadt lebenden Menschen mit Behinderung. Sie leiten daraus politische Ziele ab und nehmen Einfluss auf kommunale Entscheidungen, bspw. hinsichtlich der Stadtgestaltung und -entwicklung, insbesondere in den Bereichen Soziales, Bildung, Wohnen, Arbeit, Freizeit, Sport und Kultur.

Angebote

Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen unterstützen betroffene Personen, ihr Anliegen vorzutragen und auf kurzem Weg den Kontakt zu Fachämtern herzustellen. Sie versuchen bei Problemen mit den Fachämtern als Vermittlerin oder Vermittler zu wirken.

Die Beauftragten sind in ihrer Funktion weisungsfrei und können somit eine vermittelnde, beratende Funktion einnehmen. Sie sind der Netzwerkknoten zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft. In unterschiedlichen Gremien und Netzwerken unterstützen sie Ziele und Maßnahmen, die zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beitragen. 

Kontakt

Bürgerinnen und Bürger können mit ihrem Anliegen direkt auf die kommunale Behindertenbeauftragte oder den kommunalen Behindertenbeauftragten zugehen. Die Art der Zusammenarbeit ist abhängig vom  Anliegen der jeweiligen Person.

Kommunale Behindertenbeauftragte:

https://www.sk.sachsen.de/kommunale-behindertenbeauftragte-6106.html

Weitere Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung:

https://www.sk.sachsen.de/behindertenberatungsstellen-6110.html

Außerschulische Kooperationspartner sind für die Umsetzung der Ganztagsangebote wichtige Partnerinnen und Partner der Schulen. Sie stärken und bereichern den Schulalltag für Kinder und Jugendliche durch vielfältige, zusätzliche unterrichtsergänzende Bildungsmaßnahmen. Mit Projekten zur Prävention und passgenauen Förderangeboten sind außerschulische Kooperationspartner wichtige Stützen der Prävention von Beeinträchtigungen und der (sonder-)pädagogischen Förderung.

Angebote sind in der Datenbank von Prävention im Team (PiT) und der Datenbank der Kooperationspartner für Ganztagsangebote (GTA) zu finden.

Die LAG SH Sachsen ist ein Zusammenschluss und Dachverband, der regional und überregional tätige Selbsthilfevereinigungen von und für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie deren Angehörige im Freistaat Sachsen vereint. Sie unterstützt u. a. die enge Zusammenarbeit der Behindertenvereinigungen und Selbsthilfegruppen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Schwerpunkte sind die Umsetzung der UN-BRK, die Mitwirkung an einer »Inklusion von unten« u. a. über Sensibilisierungsmaßnahmen sowie das barrierefreie Planen und Bauen.

Angebote

Das aktuelle Projekt »Challenge Inklusion« hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche, die bislang nur wenige Berührungspunkte mit Menschen mit Behinderung hatten, für eine barrierefreie, inklusive Gesellschaft zu sensibilisieren sowie mögliche Berührungsängste abzubauen. Mittels einer Bewusstseinsbildung wird ein Verständnis für Mitschülerinnen und Mitschüler (sowie andere Menschen) mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie für inklusive Bildung geschaffen. Hierbei stehen auch die Förderung von Toleranz und die Wertschätzung von Vielfalt im Fokus.

Hierfür werden weitestgehend kostenfreie Sensibilisierungs-Angebote für Projekttage und Schulstunden an Sächsischen Schulen angeboten. Lehrkräfte sollen in diesem Rahmen bei der Bewusstseinsbildung von Schülerinnen und Schülern für die Themen Inklusion, Behinderung und Barrierefreiheit unterstützt werden. Hierbei werden der Perspektivwechsel durch Selbsterfahrungsangebote sowie der Austausch mit Menschen mit Behinderung auf Augenhöhe als besonders wichtig erachtet. In diesem Sinne werden verschiedenste interaktive Angebote, die im Baukastenprinzip je nach Interesse kombiniert werden können, sowie multimediale Informations- und Arbeitsmaterialien bereitgestellt. Das Projekt wird u. a. von der Deutschen Postcode-Lotterie gefördert.

Auf Anfrage werden Schulen bei der Auswahl geeigneter Angebote für die anvisierte Klassenstufe sowie bzgl. inhaltlicher Wünsche beraten und ein individueller Ablauf für die Schulstunden oder Projekttage erstellt.

Die Sensibilisierungseinsätze selbst werden durch Dozentinnen und Dozenten durchgeführt, wobei eine Begleitung durch das Lehrpersonal gewünscht ist.

Kontakt

Auf https://inklusionsnetzwerk-sachsen.de/challenge-inklusion.html und https://lag-selbsthilfe-sachsen.de/sensibilisierungsangebote sind eine Übersicht aller Angebote und weitere Informationen zu finden, sowie alle Kontakte.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) gewährleisten für Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt werden können, berufliche Bildung und Tätigkeitsmöglichkeiten, welche sich an den durchschnittlichen Anforderungen des Arbeitsmarkts orientieren. Die Möglichkeit, einer sinnstiftenden Arbeit nachgehen zu können, trägt zu einem großen Teil dazu bei, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung zu steigern.

Die Werkstätten erschließen eine umfassende Anzahl an Arbeitsfeldern, in denen Menschen mit geistiger Behinderung oder chronisch-psychischer Erkrankung nach ihren individuellen Fähigkeiten und Interessen tätig werden können. Diese Arbeitsfelder befinden sich in den WfbM selbst oder zunehmend auf sogenannten Außenarbeitsplätzen in Betrieben, Gemeinden, Dienstleistungsunternehmen oder sozialen Einrichtungen. Die berufliche Bildung gewinnt sowohl im Berufsbildungs- als auch im Arbeitsbereich immer mehr an Bedeutung. Dabei sollen durch die Kammern zertifizierte Abschlüsse oder Leistungsfeststellungen für modulare Ausbildungsinhalte erworben werden können.

Angebote

Die Zusammenarbeit zwischen Menschen mit Behinderung und den WfbM basiert auf einer freien partnerschaftlichen Zusammenarbeit bzw. Kooperationsvereinbarungen, gemeinsamen Fachgruppentreffen bzw. regelmäßigen Austauschtreffen und Fachgruppentreffen.

Im Rahmen von Praktika (bspw. Werkstufe der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung), welche die Bildungsbegleiterinnen und -begleiter sowie der begleitende Dienst der Werkstätten in Absprache mit den Interessenten organisieren und durchführen, können die individuellen Fähigkeiten der Teilnehmenden analysiert und reflektiert werden.

Die Leistungen der WfbM werden auch in den (Förder-)schulen auf Elternabenden vorgestellt. Zudem kann das behinderungsspezifisch geschulte Personal der Werkstätten Betriebe bei der Betreuung von Menschen mit Behinderungen fachlich unterstützen. Dies umfasst insbesondere Fragen zum Budget für Ausbildung, zum Budget für Arbeit oder in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Kontaktliste der Werkstätten auf der Website der LAG WfbM Sachsen e. V. oder direkt über die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e. V..

In sachsenweiten Projekten mit Schulen und Schulpartnern aus Wirtschaft und Gesellschaft werden neue Ansätze und innovative Konzepte im Bildungswesen in der LSJ Sachsen entwickelt und erprobt und der Ergebnis- und Erfahrungstransfer durch Beratung, Fortbildung und Materialentwicklung gesichert. Der gemeinnützige Verein arbeitet eng mit den sächsischen Ministerien, mit Unternehmen und weiteren Akteuren in den Arbeitsfeldern Berufliche Orientierung, Gesundheitsförderung, Schulische Inklusion und Leichte Sprache zusammen.

Angebote

Zielgruppen der LSJ sind insbesondere Schulleitungen, Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal an allgemein- und berufsbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.

Die LSJ Sachsen unterstützt die Weiterentwicklung von Inklusion im sächsischen Bildungs-system durch ein umfassendes Unterstützungsangebot zur inklusiven Schulentwicklung für alle Schularten und als Servicestelle Inklusionsassistent mit Angeboten für alle Akteure im Fördervorhaben Inklusionsassistenz.

Aufgaben und Leistungen

  • Beratung von Schulen zur inklusiven Schulentwicklung
  • Organisation von Fachveranstaltungen und Fortbildungen
  • Netzwerkarbeit

Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und weitere Akteure können auf Anfrage bedarfsorientierte Fortbildungsangebote wahrnehmen. Die Teilnahme an Fachveranstaltungen und Fortbildungen ist über eine Anmeldung bei der LSJ Akademie möglich.

Die Fortbildungsangebote der Servicestelle Inklusionsassistent richten sich an die Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten im Fördervorhaben »Inklusionsassistent« Sachsen.

Kontakt

Für Unterstützungsangebote zur Umsetzung inklusiver Schulentwicklung sowie zur Servicestelle Inklusionsassistent kann Kontakt aufgenommen werden.

Die Landesstrategie PiT umschreibt einen Arbeitsansatz zur Realisierung einer höheren Nachhaltigkeit in der präventiven Erziehungs- und Bildungsarbeit von Kindern und Jugendlichen.

Die PiT-Strategie frühkindlicher und schulischer Prävention hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Persönlichkeit zu stärken, zu einem kompetenten Umgang mit Konflikten, Drogen und digitalen Medien zu befähigen und sie insgesamt vor Gefahren zu schützen.

Es sollen Rahmenbedingungen für ein sicheres und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen verbessert werden. Dabei orientiert sich die Präventionsarbeit vorrangig an den Bedarfen der Einrichtungen. 

Angebote

In der Datenbank von PiT werden regionale, zielgruppenspezifische Präventionsangebote zu unterschiedlichen Präventionsbereichen aufgelistet, die auch im Rahmen von Beeinträchtigungen, individueller Förderung und schulischer Inklusion bedeutsam sind (bspw. Essstörungen, Mobbing, Körper und Bewegung).

noch in Erarbeitung

Sozialpädiatrische Zentren sind interdisziplinär medizinisch ausgerichtete Zentren. Sie sind auf die ambulante Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen vom Neugeborenenalter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit vermuteten oder bestätigten Beeinträchtigungen der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung spezialisiert.

Tragendes Element ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Mitarbeitern aus den Fachbereichen Psychologie, Physio-, Ergo- oder Logopädie, Pädagogik und Kinderkrankenpflege.

Zu den Aufgaben der Sozialpädiatrischen Zentren zählt die Untersuchung bei Verdacht auf Krankheiten, Entwicklungsstörungen, drohende und manifeste Behinderungen sowie Verhaltens- oder seelische Störungen jeglicher Ätiologie bedingen.

Darüber hinaus sind SPZ zuständig für die fortlaufende Untersuchung und Behandlung dieser Kinder und Jugendlichen.
Die Versorgung berücksichtigt das familiäre Umfeld und schließt auch die Beratung und Anleitung der Eltern mit ein.

Darüber hinaus erstellt das SPZ medizinische Diagnosen, welche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs sein können.

Kontakt

Auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V. sind alle Kontaktadressen der SPZ in Sachsen aufgeführt.

Voraussetzung für die Behandlung im SPZ ist die Überweisung einer niedergelassenen Ärztin oder eines niedergelassenen Arztes für Kinder- und Jugendmedizin mit dem dazugehörigen Anmeldeformular.

Sportvereine möchten möglichst viele Menschen langfristig für einen aktiven und gesunden Lebensstil begeistern und bieten dabei vielfältige und bedarfsgerechte Bewegungs-, Sport- und Wettkampfangebote an. Durch diese Angebote tragen die Sportvereine vor Ort zur Gesunderhaltung von Lehrkräften und zur Gestaltung von abwechslungsreichen und hochwertigen Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche bei.

Über die Angebote vor Ort können sich Lehrkräfte beim Landessportbund informieren und Schülerinnen, Schülern und deren Eltern Hinweise und Anregungen geben. Auch die Kreissportbünde informieren u. a. zu barrierefreien Angeboten vor Ort.

Das ZAGS setzt im Auftrag des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits-und Gesundheitsschutz für Beschäftigte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft um und ist damit für die Gesundheit aller sächsischen Lehrkräfte zuständig.

Weitere Informationen sind im Flyer des ZAGS aufgeführt.

Einen Überblick über die Leistungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement ist unter dem Link des LaSuB zu finden.

Außerdem werden alle Kontakte zu Betriebsärztinnen und –ätzten sowie beauftragten Diensten aufgeführt.

Die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), die Sächsische Landesärztekammer und weitere ähnliche Organisationen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass sie hoheitliche Aufgaben im Auftrag des Staates zugewiesen bekommen haben und i. d. R. als Selbstverwaltungseinrichtungen handeln. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder in Sachsen, bspw. Unternehmen, Handwerkerinnen und Handwerker, ihre Auzubildenden, Gesellinnen und Gesellen sowie weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung, Ärztinnen und Ärzte sowie Auszubildende in den Praxen.

Aufgaben und Angebote

Die spezifischen Aufgaben und Angebote dieser Institutionen variieren. Meist zählt dazu:

  • Beratung in allen Fragen rund um die berufliche Tätigkeit
  • Organisation und Durchführung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Umschulung
  • Organisation und Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen in der Aus- und Weiterbildung
  • Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit

Viele dieser Institutionen arbeiten eng mit Schulen zusammen, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern. Sie bieten:

  • Angebote zur praktischen Berufsorientierung
  • Informationen zu Ausbildungs- und Karrierewegen
  • Informationen zu Ausbildungsberufen und -modellen
  • Berufsorientierungsveranstaltungen auf Bildungsmessen oder an Schulen
  • Informationen zu Ausbildungs- und Praktikumsbetrieben

Zudem bieten die meisten Institutionen auch spezielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf, darunter:

  • Beratung zu inklusiven Ausbildungsmodellen
  • Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungsplätzen entsprechend der individuellen Möglichkeiten der Schülerin oder des Schülers
  • Anpassung von Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen (Nachteilsausgleich)
  • Zusammenarbeit mit Bildungsträgern und Förderzentren bzw. Förderschulen
  • Informationsveranstaltungen für Betriebe, Lehrkräfte und Eltern

Auf den Webseiten der Institutionen sind vielfältige Informationen, konkrete Angebote und die jeweiligen Kontaktdaten zu finden:  

Zusätzlich stellen einige Institutionen Praktikums-, Lehrstellen- und Ausbildungsbörsen zur Verfügung.

zurück zum Seitenanfang